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   BSG, 31.10.1968 - 12 RJ 390/66   

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https://dejure.org/1968,2472
BSG, 31.10.1968 - 12 RJ 390/66 (https://dejure.org/1968,2472)
BSG, Entscheidung vom 31.10.1968 - 12 RJ 390/66 (https://dejure.org/1968,2472)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 1968 - 12 RJ 390/66 (https://dejure.org/1968,2472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unrichtige Rentenfeststellung - Ermittlungspflicht des Versicherungsträgers - Verjährungseinrede - Prüfpflichten des Versicherten

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 282
  • NJW 1969, 526
  • DVBl 1969, 372
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.04.1963 - 1 RA 15/60

    Gewährung von Ruhegeld aus der Angestelltenversicherung - Unrichtigkeit des

    Auszug aus BSG, 31.10.1968 - 12 RJ 390/66
    grundsätzlich das zuzuerkennen, was er ihm rechtmäßig schon früher hätte gewähren müssen, so daß die neu festgestellte Leistung regelmäßig von Anfang an zu gewähren ist (BSG 19, 93, 96 : SozR EVO 5 1300 Nr; l)" Das hat das LSG zutreffend erkannt°.

    Wie das LSG, indem es sich auf das soeben angeführte Urteil des in Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 230 April 1963 - 1 RA 15/60 - (BSG 19, 93, 96) berufen hat, in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgeführt hat, ist es allerdings einem Rentenversicherungsträger grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf Verjährung zu berufen, so jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Neufeststellung nur die Höhe einer bereits gewährten Rente betrifft und, woran im vorliegenden Fall kein Zweifel besteht, die Einrede der Ver- Jährung von Ansprüchen auf Leistungen der Beklagten (@ 29 Abs° } EVO) erhoben worden ist (vgl° BSG 6, 283, 288; AN 1919, 281; 1921, 331)°.

  • BGH, 26.09.1957 - III ZR 65/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 31.10.1968 - 12 RJ 390/66
    nachprüfen zu lassen° Vielmehr ist es gerade Aufgabe eines Trägers der Sozialversicherung, unter Befolgung der Gesetze dem Versicherten die ihm zustehende Leistung ungeschmälert zukommen zu lassen° V Soweit die Revision allerdings auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26° September 1957 - III ZR 65/56 1875.
  • BSG, 30.01.1958 - 4 RJ 270/56
    Auszug aus BSG, 31.10.1968 - 12 RJ 390/66
    Wie das LSG, indem es sich auf das soeben angeführte Urteil des in Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 230 April 1963 - 1 RA 15/60 - (BSG 19, 93, 96) berufen hat, in rechtlich nicht zu beanstandender Weise ausgeführt hat, ist es allerdings einem Rentenversicherungsträger grundsätzlich nicht verwehrt, sich auf Verjährung zu berufen, so jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Neufeststellung nur die Höhe einer bereits gewährten Rente betrifft und, woran im vorliegenden Fall kein Zweifel besteht, die Einrede der Ver- Jährung von Ansprüchen auf Leistungen der Beklagten (@ 29 Abs° } EVO) erhoben worden ist (vgl° BSG 6, 283, 288; AN 1919, 281; 1921, 331)°.
  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Verjährung schlechthin unterworfen (@ 29 Abs. 3 RVG aF; dazu BSGE GS 34, 1, H f); so auch bei Neufeststellung der Höhe einer bereits laufenden Rente (BSGE 19, 93, 96 f : SozR Nr. 1 zu @ 1300 RVG; SozR Nr. 5 zu EUR 1300 RVG; BSGE 28, 282, 285 : SozR Nr. 11 zu % 1300 RVG; BSG Urteil vom 31. August 1972 - 2 RU 17A/71 - Urteil vom 26. Juli 1973 - 8/2 RU 68/71 -).
  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 121/84
    Dem könnte entgegenstehen, daß die Klägerin bzw der Geschäftsführer die naheliegende Möglichkeit, die Zweifel an der Beitragspflicht, die seinerzeit Anlaß zur Anfrage bei der Beigeladenen gegeben hatten, auf dem Rechtswege zu klären, nicht wahrgenommen hat (vgl das Urteil des Senats BSGE 8, 218 und zur Unzulässigkeit der Verjährungseinrede für den Fall früheren fehlerhaften Verhaltens des die Einrede erhebenden Versicherungsträgers BSGE 24, 66, 69 f [BSG 28.10.1965 - 3 RK 55/61]; 28, 282; 34, 1, 14; 34, 124; 42, 219, 222 f = SozR 2200 § 29 Nr. 6; für den Fall, daß einer dritten Stelle ein Fehler unterlaufen ist BSGE 40, 279, 281 = SozR 2200 § 29 Nr. 4 und allgemein zur Verjährungseinrede ferner BSGE 19, 88, 93 [BSG 09.04.1963 - 10 RV 1059/60]; 20, 262, 265; 32, 21, 28).
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 60/83

    Unterbrechung der Verjährung - Verjährung - Antrag

    Dabei kann unentschieden bleiben, ob die Urteile des BSG, die im Einzelfall in der Geltendmachung der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung sahen (vgl. BSGE 28, 282, 285 ff; BSGE 34, 1, 8), auch unter der Geltung des neuen Rechts vertretbar wären.
  • BSG, 18.12.1974 - 12 RJ 162/73

    Ersatzzeit - Klage auf Anerkennung - Rechtsschutzbedürfnis - Höherer

    eine gesetzliche Dienst- oder Wehrpflicht ist eine sachliche Berechtigung nicht abzusprechen, so daß die Vorschrift des 5 4251 Abs° 4 Nr° " RVG nicht verfassungswidrig ist und damit die Voraussetzung dafür fehlt, gemäß Art° 400 Abs, 1 Satz " GG das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung des BundesverfassungsgeriChts einzuholenc Die zweite wesentliche Frage des Falles, nämlich diejenige, ob die Beklagte berechtigt ist, sich bei einer Neufeststcllung auf die Verjährungsvorschrift des 5 29 Abs° } RVG zu berufen, hat das LSG bejaht, indem es sich auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSGE 49, 95, 96 = SozR Nr" 4 zu @ "EGO RVG; BSGE 28, 282, 285 = SozR Nr° 44 aaO; SozR Nr, 5 aaO) berufen hat.
  • BSG, 28.01.1972 - 5 RKn 50/69
    läßt, selbst mitschuldig an der unrichtigen Rentenleistung ist (vgl° BSG 28, 282, 287)" Das gilt im vorliegenden Fall umso mehr" als der Versicherte von dem Knappschaftsältesten schon bei der Rentenantragstellung darauf hingewiesen worden war, daß wegen des Bezuges der beiden Unfallrenten ein teilweises Ruhen der Knappschaftsrente wegen Erwerbsunfähigkeit und daher keine hohe Rente zu erwarten sei° Hinzu kommt noch" daß dem Versicherten kurz nach Empfang des Rentenfeststellungsbescheides von der Ehefrau des Knappschaftsältesten in dessen Auftrag nahegelegt worden war" den Rentenfeststellungsbescheid -] 6.
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